Washingtoner Artenschutzübereinkommen

 

Schutzstatus: Griechische Landschildkröten (Testudo hermanni boetgeri ) ( Testudo hermanni hermanni ) Maurische Landschildkröten ( Testudo graeca ibera ) sind anmeldepflichtig und dürfen nur mit Herkunftsnachweiß gehalten werden.
Anhang : A
Die Tiere sind beim zuständigen Regierungspräsidium ( Untere-Naturschutzbehörde ) anzumelden !!!
Eine Verkauf von Nachzuchten darf nur mit einer Vermarktungsgenehmigung erfolgen.
Auch ältere Tiere müssen einen Herkunftsnachweiß oder eine Vermarktungsgenehmigung besitzen.

 

Viele Tierarten sind weltweit durch Wilderei und illegalen Handel in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Angesichts dieser Bedrohung wurde im Jahre 1973 das
 

 

"Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen"
 

 

– kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) – unterzeichnet.

 

Das WA verpflichtet seine Mitgliedsstaaten, den grenzüberschreitenden Handel mit bedrohten Arten einzuschränken und zu überwachen. Deutschland hat das Abkommen 1976 ratifiziert. Die Staaten der europäischen Union sind seit 1984 per Verordnung zur Anwendung des WA verpflichtet. Je nach Grad der Gefährdung sind die durch das WA geschützten Arten in einem von drei Anhängen aufgelistet.

 

In Anhang A sind Arten aufgeführt, die als vom Aussterben bedroht gelten oder deren Bestände durch kommerzielle Wilderei beeinträchtigt werden. Für wild gefangene Exemplare dieser Arten gilt ein weltweites Handelsverbot. Insgesamt sind im Anhang A etwa 700 Arten erfasst, darunter alle Wale und Meeresschildkröten, verschiedene Papageien, Greifvögel, Eulen, Kraniche, bestimmte Arten von Bären, Katzen, Krokodilen und Landschildkröten. In Deutschland stehen diese Arten unter strengem Schutz.

 

Anhang B enthält etwa 5 000 Tierarten, deren Bestände nach Meinung der Vertragsstaaten zwar noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung zulassen, deren Handel jedoch streng kontrolliert wird. Im Anhang B sind u.a. sämtliche Riesenschlangen, Krokodile, Warane und Pfeilgiftfrösche, alle affen- Bären- und Katzenarten sowie sämtliche Greifvögel, Eulen, Kraniche, Flamingos und Papageien aufgelistet. In Deutschland sind diese Arten besonders geschützt.

 

Anhang C enthält solche Arten, die von einer der Vertragsparteien in ihrem Hoheitsgebiet einer besonderen Regelung unterworfen sind. So können bestimmte Ursprungsländer ihre heimischen Arten mit speziellen Handelsbeschränkungen belegen. In diesem Rahmen hat etwa Kanada seine einheimischen Walrossbestände aufgenommen, Ghana seine Wasservögel oder Tunesien seine Gazellen.